KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August: Was jetzt zählt
Diese Woche ist ein Stichtag eingetroffen, auf den viele von euch seit Monaten hingewiesen wurden: die KI-Verordnung wird ab dem 2. August konkret. Gleichzeitig gibt es eine Entlastung, die in der Aufregung leicht untergeht, und eine Preisänderung bei Microsoft, die eure Lizenzkosten betrifft. Hier die drei Dinge, die diese Woche wirklich zählen.
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ist jetzt scharf
Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verbindlich. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, und KI-generierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte sowie Deepfakes sind entsprechend zu kennzeichnen. Das betrifft laut den neuen Regelungen konkret auch Chatbots auf Webseiten oder in Telefonhotlines: Unternehmen müssen Nutzer darüber informieren, wenn sie mit einer KI statt mit einem Menschen interagieren, sofern dies nicht offensichtlich ist. In Deutschland übernimmt künftig die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsicht über die Durchsetzung der Verordnung und richtet zugleich ein KI-Reallabor zur Innovationsförderung ein. Bei Verstößen gegen Hochrisiko-Pflichten drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Wenn du einen Chatbot, einen KI-gestützten Support oder KI-generierte Marketinginhalte einsetzt, brauchst du jetzt einen sichtbaren Hinweis darauf. Das ist meist in wenigen Stunden umgesetzt, sollte aber nicht länger aufgeschoben werden.
Entwarnung bei Hochrisiko-Pflichten: Frist verschoben
Kurz vor dem großen Stichtag, am 27. Juli, ist die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung in Kraft getreten und hat den größten Pflichtenblock verschoben: Die Anforderungen an Hochrisiko-KI greifen jetzt erst ab dem 2. Dezember 2027 beziehungsweise dem 2. August 2028. Für die meisten mittelständischen Betriebe bleibt damit zum 2. August 2026 ein überschaubarer Kern übrig, vor allem die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Der Grund für die Verschiebung: harmonisierte Normen und nationale Behördenstrukturen standen noch nicht bereit.
Wer befürchtet hat, ab August plötzlich umfangreiche Dokumentations- und Risikomanagementpflichten für Bewerber-Screening, Kreditvergabe oder ähnliche Systeme erfüllen zu müssen, hat jetzt mehr Zeit. Nutze die Verschnaufpause, um in Ruhe zu prüfen, welche eurer Systeme überhaupt als Hochrisiko gelten.
Microsoft beerdigt Copilot Pro zum 1. August
Microsoft hat den eigenständigen Copilot-Pro-Tarif für 20 US-Dollar im Monat bereits Ende 2025 eingestellt. Bestehende Abonnenten konnten ihn noch nutzen, doch der Support endete zum 1. August 2026. Für Privatnutzer ersetzt Microsoft 365 Premium (rund 20 US-Dollar im Monat) den Tarif, inklusive der vollen Office-Desktop-Apps und bis zu 6 TB Speicher. Für kleine Unternehmen mit bis zu 300 Nutzern gibt es Microsoft 365 Copilot Business ab 18 US-Dollar pro Nutzer und Monat im Jahresabo, in Kombination mit Microsoft 365 Business Standard liegt der Gesamtpreis bei 23,50 US-Dollar pro Nutzer und Monat.
Wenn einzelne Mitarbeitende bislang privat für Copilot Pro bezahlt und geschäftlich genutzt haben, läuft das jetzt aus. Prüft, ob ein regulärer Business-Tarif mit Anbindung an eure Firmendaten die sinnvollere und zugleich compliancefreundlichere Lösung ist.
AI Act Service Desk der EU-Kommission
Der AI Act Service Desk ist eine kostenlose, offizielle Anlaufstelle der EU-Kommission für Fragen zur Anwendung der KI-Verordnung und bereits online verfügbar. Dort findest du Orientierung, in welche Risikokategorie ein KI-System fällt, und allgemeine Hinweise zu Pflichten, ohne dass du dafür eine Beratung beauftragen musst. Nutze ihn als ersten Anlaufpunkt für eine grobe Einschätzung, bevor du intern entscheidest, wo genauerer Klärungsbedarf besteht. Kostet nichts, ersetzt aber keine rechtliche oder technische Detailprüfung eurer konkreten Systeme.
Der 2. August war ein Datum, das man sich lange im Kalender rot markiert hat. Jetzt, wo er da ist, zeigt sich: Die Pflicht ist überschaubarer als befürchtet, aber sie ist real. Bis nächste Woche.
Quellen
Dieser Beitrag erschien zuerst im Plantrixx-Briefing. Eine Woche früher lesen.