E-Rechnung startklar · Festpreis · Rhein-Main
E-Rechnung einrichten lassen, bevor die Frist drückt.
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen schon seit 2025, ab dem 01.01.2027 müssen Firmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie auch selbst ausstellen, ab 2028 alle. Wir richten das in Ihrem Rechnungsprogramm fertig ein, testen es mit Ihnen und erklären es in einer Stunde. Festpreis 390 €, dann ist das Thema erledigt.
- 390 €
- Festpreis, einmalig, Endpreis ohne Umsatzsteuer
- 01.01.2027
- Pflicht zum Ausstellen ab 800.000 € Vorjahresumsatz
- 1 Woche
- von der Bestandsaufnahme bis zur fertigen Einrichtung
- 1 Std.
- Einweisung für Sie oder Ihr Büro inklusive
Festpreis-Starter
Klein anfangen, sofort Ergebnis sehen.
Drei fertige Angebote zum Festpreis. Jedes ist in ein bis zwei Wochen erledigt.
KI-Workshop für Ihr Team
Ein halber Tag bei Ihnen im Betrieb: KI an Ihren eigenen Beispielen, mit klaren Datenschutz-Regeln.
- Bis zu 8 Personen
- KI-Richtlinie für Ihren Betrieb als Vorlage
- Teilnahmebestätigung für die Akte
KI-Sprint: ein Ablauf in 14 Tagen
Eine Aufgabe, die jeden Tag gleich ist, läuft danach von selbst. Sie prüfen und geben frei.
- Zum Beispiel Anfragen sortieren oder Lieferscheine auslesen
- In 14 Tagen im Einsatz
- Betreuung danach ab 99 € im Monat
Was enthalten ist
Wir erledigen die Einrichtung, Sie geben nur frei.
Wir prüfen, ob Ihr bisheriges Programm E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD) erstellen und lesen kann. Wenn ja, richten wir es dort ein. Wenn nicht, empfehlen wir ein passendes Programm und richten es ein. Die Lizenzkosten des Programms zahlen Sie direkt beim Anbieter.
- 01Bestandsaufnahme (30 Minuten, vor Ort oder per Video)
- 02Empfang: ein fester Posteingang für E-Rechnungen, damit nichts verloren geht
- 03Versand: Rechnungen als E-Rechnung ausstellen, mit Ihren Firmendaten
- 04Test mit einer echten Rechnung
- 051 Stunde Einweisung, dazu eine kurze schriftliche Anleitung
Für wen
Für Betriebe, die das Thema einfach vom Tisch haben wollen.
Handwerk, Dienstleister, Gebäudereinigung, Praxen und Mittelstand im Rhein-Main-Gebiet. Ihr Steuerberater bleibt für die steuerlichen Fragen zuständig, wir stimmen uns auf Wunsch mit ihm ab.
Häufige Fragen
Was Betriebe uns vorher fragen.
Ein normales PDF gilt nicht als E-Rechnung. E-Rechnungen sind strukturierte Dateien (XRechnung oder ZUGFeRD), die ein Programm automatisch lesen kann. Empfangen müssen Unternehmen sie schon seit dem 01.01.2025.
Ein Gespräch. Danach wissen Sie, ob es sich lohnt.
Kostenlos und unverbindlich. Wenn sich eine Lösung für Ihren Betrieb nicht rechnet, sagen wir Ihnen das.